Kinderschutzbund Hocknehim
Aktuell


Sprachhelferinnen Sprachhelferinnen
Sprachförderkräfte des DKSB bekamen qualifizierte Fortbildung
durch Frau Dr. Dipl.-Psych. Anke Buschmann
von Frühinterventionszentrum Heidelberg
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Pubertät – Ein Neuanfang
Elternkurs
„Starke Eltern - starke Kinder“
des Deutschen Kinderschutzbundes


Die Pubertät erleben viele Eltern als Umbruch.
„Ich erkenne mein Kind nicht mehr!“ Plötzlich entwickelt es einen starken
Eigensinn. Es will unbedingt anders sein. Es fällt in seinen Schulleistungen
rapide ab. Es kommt unpünktlich nach Hause. Es kritisiert alles und jeden
oder lehnt alles ab.
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Fortbildung zur Tagesmutter
Die Fortbildung entspricht den Richtlinien des Bundesverbandes der
Tagesmütter. Der Kinderschutzbund Wiesloch führt in Zusammenarbeit
mit dem Jugendamt Rhein-Neckar-Kreis diese Fortbildung durch,
die durch Beratung und Vermittlung von Tagesmüttern ergänzt wird.

Kontakt:
DKSB Wiesloch, Frau Robinson,
Tel.: 06222 / 30 53 95 - 5
(Mo., Mi., Do., Fr. 10 - 12 Uhr, Di. 17 - 18 Uhr)

Ein Internetportal für Alleinerziehende:
Seit 1. Juli 2009 ist das neue Community-Portal des VAMV online:
Allein erziehende Mütter und Väter haben die Chance,
sich über alles auszutauschen, was sie rund um sich und ihre Kinder bewegt.
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Fragen rund um das gesunde Aufwachsen von Kindern

Auf dem Internetprotal www.kindergesundheit-info.de bietet die Bundeszentrale
für gesundheitliche Aufklärung nach aktuellem wissenschaftlichem Stand Antworten
zu Themen, wie "Das erste Lebensjahr, Entwicklung, Ernährung, Schlafen
oder Gesundheitsrisiken".
Ausbau der Betreuung
Bis 2013 soll die Zahl der Kinder unter drei Jahren, die in Kindergärten, Krippen
oder von Tagesmüttern betreut werden von 250 000 auf 750 000 steigen.
Die Kosten werden teilweise vom Bund übernommen.

Rechtsanspruch:
vom Jahr 2013 an sollen Eltern auch für Kinder unter drei einen Rechtsanspruch
auf Betreuung haben. Im Extremfall könnten sie damit bei ihrer Stadt oder Gemeinde
einen Betreuungsplatz einklagen.
Aber wie Sie aus dem Modul "Rechtsgrundlagen" im TM-Seminar wissen, gibt es
bereits jetzt schon Möglichkeiten, die Betreuung unter 3jähriger zu begründen
und ggfl. auch Zuschüsse oder Kostenübernahme auf begründeten Antrag durch
zuständige Träger zu erreichen.

Kann Kleinkind vorsätzlich handeln?
Auch kleine Kinder können nach Überzeugung des Bundessozialgerichts vorsätzlich
handeln. Auch ein 4 1/2 jähriger Junge könne wissen, was verboten ist und was
schwerwiegende Folgen haben kann. Der genannte Fall hat zwar keine
strafrechtlichen Konsequenzen, könnte aber für Fragen der Opferentschädigung
entscheidend sein. Aktuelle und frühere Entscheidungen des Bundesgerichtshofes
können eingesehen werden im Internet unter www.bsg.bund.de.

Kinder bis zum 10. Lebensjahr können generell nicht für Verkehrsunfälle im
Zusammenhang mit fahrenden Autos haftbar gemacht werden. Das hat der
Bundesgerichtshof (BGH) im Falle eines achtjährigen Jungen klargestellt,
der sein Fahrrad auf dem Gehsteig führerlos vor sich herrollen ließ.
Bei dieser Aktion war das Rad auf die Straße geraten und gegen ein entgegenkommendes Fahrzeug gekracht.
Der Fahrer hatte auf Schadensersatz geklagt.
In seinem Urteil wies der BGH die Klage ab.
(Az.: VIZR42/07 vom 16.10.07)
Kinder Willkommen:
Der Deutsche Kinderschutzbund und der TÜV Nordbaden haben nach einem
umfangreichen Kriterienkatalog Gütesiegel an Betriebeverliehen,
die kinderfreundliche Dienstleistungen und Produkte anbieten.

Hier einige aus der Presse entnommene Adressen:
www.okfuerkids.de, www.familotel.de (08075/91490)
www.familien-ferien.de (Tel.: 07722/9648119).

Viel Spass beim Stöbern und planen!
Spenden sind dem DKSB Hockenheim willkommen.
Konto Sparkasse Heidelberg, Kto-Nr. 6 213 308, BLZ 672 500 20